Der TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst -Bund und Kommunen-), unterscheidet sich grundsätzlich und in vielen Einzelregelungen deutlich vom BAT / BAT-O. So wurde bspw. die direkte Anlehnung an das Beamtenrecht (etwa in den Bereichen Nebentätigkeitsrecht, Haftungsrecht u.a.) aufgegeben und ersetzt durch neue Regelungen oder durch das allg. Arbeitsrecht. Auch die Entgeltberechnung und der Stufenaufstieg erfolgt in völlig anderer Weise. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zum TVÖD und soll helfen bei der Bewältigung der Probleme und Fragen, die das noch vglw. neue Tarifrecht aufwirft.
Dauer : 1 Tag (den zeitlichen Tagesablauf erfahren Sie .... hier).
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