In diesen Seminaren werden Kenntnisse zum BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) vermittelt (und dafür erforderliches allgemeines Arbeitsrecht), die notwendig sind für eine ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats bzw. des Betriebsratsmitglieds (vgl. § 37 Abs.6 BetrVG). Weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine detailliertere Seminargliederung.
Auf Wunsch können auch weitere Inhalte und Schwerpunkte behandelt bzw. weitere Module hinzugefügt werden. Wir führen auch Seminare mit den Inhalten zu BR1, BR2, BR3 etc. .. und AR1 und AR2 ... durch. Möglich sind natürlich auch Refresher.
Sinnvoll ist bspw. auch eine Kombination von BR1 und BR2 (dann 5 oder 6 Tage insgesamt) oder von BR3 und AR1 (dann 5 oder 6 oder 7 Tage insgesamt). Dabei werden dann Synergie-Effekte genutzt, was die zeitliche Gesamtdauer reduziert.
Dauer : 3 oder 4 oder 5 Tage. Je nachdem, welcher Vertiefungsgrad angestrebt wird und welche Kombination erwünscht wird. (Den zeitlichen Tagesablauf erfahren Sie ... hier).
Kosten : Zur Inhouse-Seminar-Kostenanfrage gelangen Sie .... hier).
Teilnehmerkreis :
Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Kandidaten für Betriebsratswahlen, sonstige Interessierte. Auch Betriebsratsmitglieder, die eine Auffrischung (Refresher) wünschen, können teilnehmen.
- Die Einigungsstelle / Das Einigungsstellenverfahren
- Durchsetzung der Rechte des BR
- Verhältnis Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat
- Die Betriebsversammlung
- Die Betriebsvereinbarung
Wünsche der Teilnehmer werden natürlich berücksichtigt.
Die Methoden :
Vortrag (unter Einbeziehung von Beamer-Präsentationen), Besprechung und Diskussion von Fallbeispielen aus der Praxis, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen.
Der Dozent :
Mehrere Dozenten, mit denen wir zusammenarbeiten, beherrschen die Thematik sehr qualifiziert.
Auf Wunsch führen wir auch Seminare mit den Inhalten zu BR1, BR2, BR3 etc. .. durch.