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B e d r o h t e    K l e i n g a r t e n a n l a g e n :    Zur Abwehr von unlauteren Angriffen auf das deutsche Kleingartenwesen    -    S e m i n a r


 

Warum wir uns auch mit diesem Thema (ohne Bezug zum Arbeitsrecht) befassen, erläutern wir   h i e r .

 
 
 

Das Seminar wird angeboten :    

Bundesweit als Inhouse-Seminar. Bei Interesse an einem Inhouse-Seminar, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.   KONTAKT

Dieses Seminar wird   a u c h   bundesweit als offenes Seminar (offen dann für jedermann) durchgeführt, sobald jeweils genügend  Interessebekundungen  vorliegen. Wenn Sie ein grundsätzliches Interesse an diesem Seminar haben, als Teilnehmer an einem offenen Seminar (!), dann übersenden Sie uns eine formlose Mitteilung, eine Interessebekundung (völlig rechtsunverbindlich). Später übersenden wir Ihnen dann einen Vorschlag mit Ort und Datum, bei dem Sie dann prüfen können, ob er für Sie in Frage kommt.  KONTAKT


Z u m    I n h a l t :      
   
Die Versuche, Kleingartenanlagen mit unterschiedlichen juristischen Hebeln anzugreifen und damit Kleingärtnern "das Fell über die Ohren zu ziehen" und sie aus ihren Kleingärten zu vertreiben, haben in den letzten Jahren zugenommen. So werden bspw. zunehmend Grundstücke, auf denen sich KGA befinden, aufgekauft, um anschließend dann die gewinnträchtige Baulandumwandlung zu betreiben. Über politische Ebenen wird versucht, auf die Bauleitplanung Einfluß auszuüben. Dem voraus geht mitunter ein z.T. unlauterer und trickreicher Umgang (um nicht zu sagen ein "Umspringen") mit einzelnen Kleingärtnern und Vorständen von Kleingartenvereinen, die in ihren Reaktionen bisweilen eingeschüchtert, verängstigt oder verunsichert sind. Dabei dann auftretende Fehler, ebenso ggf. einsetzender  Unfrieden innerhalb eines KGV, können im Ergebnis schlußendlich wiederum instrumentalisiert werden bei den Versuchen, auf politische Mandatsträger Einfluß auszuüben. Ziel dieser Versuche bleibt stets die Baulandumwandlung. Ob dies Erfolg hat, ist jedoch keineswegs sicher. Abwehrmaßnahmen haben durchaus Aussicht auf Erfolg. Wichtig ist, daß Kleingärtner und KGV-Vorstände mit den hier relevanten juristischen Grundlagen vertraut sind. In dem Seminar geht es neben der Vermittlung wichtiger allgemein-grundlegender Rechtszusammenhänge des deutschen Kleingartenrechts (BKleingG und Rechtsprechung), auch um Fragen des Bauplanungsrechts bzw. der Bauleitplanung, sowie des Vertragsrechts (hinsichtlich der Pacht- und Unterpachtverträge) und des Bestandsschutzes. Ebenso werden taktische Fragen angesprochen und ein Erfahrungsaustauch durchgeführt.

Bei Seminaren in den neuen Bundesländern, und sofern die für die Teilnehmer relevanten Kleingartenanlagen schon zu DDR-Zeiten bestanden, werden auch die hier bedeutsamen Regelungen im Einigungsvertrag, der § 20a BKleingG sowie der § 15 Schuldrechtsanpassungsgesetz behandelt.

   

Dauer :    

1 Tag. Das Seminar dauert 8 Stunden, zzgl. 60 Minuten Pausenzeiten (insgesamt von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr). Offizielles Ende ist 17.00 Uhr. Die um ca. 16.30 Uhr beginnende Abschlußdiskussion wird auf Wunsch derjenigen Teilnehmer, die noch Fragen haben und bereit sind, länger zu bleiben, ggf. verlängert. Der Dozent steht dann auf Wunsch bis 19.00 Uhr zur Verfügung.



Kosten :    

Es gelten hier nicht unsere allgemeinen Kostensätze. Die Kosten, die wir bei diesem Seminar in Rechnung stellen, sind deutlich niedriger.

Die Teilnahme an einem offenen Seminar (offen für jedermann) zu diesem Thema kostet pro Person 80,- Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Die Kosten für die Durchführung eines Inhouse-Seminars (beim Auftraggeber vor Ort) teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.    KONTAKT



Teilnehmerkreis :

Kleingärtner u. Kleingärtnerinnen. Unabhängig davon, ob sie dem Vorstand eines KGV angehören oder nicht.
 
   
 

D e r    S e m i n a r a b l a u f    i m    e i n z e l n e n :
 

- Allgemeine Grundlagen des Kleingartenrechts

     - Unterscheidung Öffentliches Recht / Privatrecht

     - Die Rechtsquellen im Kleingartenrecht / Geltungsfaktoren

     - Gelegentliche unsaubere und unheilvolle
        Vermengungen/Verwechslungen der Rechtsquellen im
        Kleingartenrecht

     - Unterscheidungen:  Kleingartenanlagen, Erholungsanlagen u.a. ...

- Die dreifache Rolle der Kleingarten-Bezirksverbände (respektive Kreisverbände) ...

     - ... als Pächter und Verpächter bzw. Zwischenpächter (Vertragsrecht)

     - ... als Dachorganisation ggü. den einzelnen KGV / Die
        Bedeutung der Satzung des Bezirksverbands (Vereinsrecht)

     - ... als Träger von Fachwissen und Organ für Beratung und
        Empfehlungen

     - Gelegentliche unsaubere Vermengungen/Verwechslungen der drei
        Rollen bzw. Funktionen der Bezirksverbände

- Die Landesverbände im Kleingartenwesen

- Die Bedeutung und rechtliche Funktion des einzelnen KGV

     - Befugnisse, Verantwortung, Zuständigkeiten

     - Die Satzung des KGV

     - Weitere rechtliche Funktionen, falls der KGV auch Zwischenpächter ist

- Die Kündigung des Pachtvertrages durch den
   Grundstückseigentümer


     - §§ 9, 10  BKleingG

- Kleingartenwesen und Bauleitplanung

     - Bebaungspläne und Flächennutzungspläne. Beteiligungsrechte
        der Bürger.

     - Zur Bestandssicherheit einer KGA

- Das Betreiben zur statusrechtlichen Änderung hin zur Erholungsanlage

- Die korrekte kleingärtnerische Nutzung (im Sinne des BKleingG)
   als Voraussetzung der Bestandssicherheit einer KGA


- Die wesentlichsten Pflichten und Regelungen für Kleingärtner und KGV

     - Grundsätzliches zur Rechtsmethodik:  Wortlaut, Kontext und
        objektiver Zweck von Rechtsnormen

     - Die Drittelregelung / Heckenhöhen / Kompostierung / u.a. ...

     - Die umfassende Einfriedung (Außen-Umfriedung) und das Gebot
       der Unterlassung von Durchbrüchen (sofern diese nicht absolut
       unvermeidbar sind zur Erreichung der Parzelle)

     - Einjährige Nutzpflanzen, Gemüsebeete, Blumenbeete

     - Verbotenes Dauerwohnen / Bauliche Aspekte / u.a. ...

     - Die Gartenbegehung (zur Kontrolle) und die Beachtung des § 242 BGB

- Zur Pkw-Befahrbarkeit (Zugänglichkeit) einer KGA und mögliche
   Beschränkungen durch Beschlüsse der KGV-Mitgliederversammlung

- Destruktive gegen KGV bzw. KGA gerichtete Strategien

     - Spaltstrategien und Stiftung von Unfrieden

     - Unsinnige Theorien über komplette Pkw-Fahrverbote "durch den
        Grundstückseigentümer", insoweit im Einzelfall konkludente Vertrags-
        Aspekte, Bestandsschutz, und der § 226 BGB ignoriert werden
       
     - Weitere Tricks zur Panikerzeugung

     - Die Taktik der zunehmenden Anzahl leerstehender Parzellen
        (durch Angstausbreitung und Verunsicherung)

     - Versuche von Instrumentalisierungen von KGV-Funktionsträgern

     - Taktisches Ziel:  Der "kopflose" Verein. Verein ohne Vorstand.

     - Typische Fehler von KGV-Funktionsträgern / Fallstricke

     - Unkluge und z.T. rechtswidrige "Hüftschußaktionen" gegen die eigenen
       Kleingärtner bzw. KGV-Mitglieder

     - Sinn oder Unsinn von "Beschwichtigungsversuchen" ggü. Eigentümern,
        denen es nur um Baulandumwandlung geht. Gefährliche Illusionen.
  

Bei Seminaren in den neuen Bundesländern, und sofern die für die Teilnehmer relevanten Kleingartenanlagen schon zu DDR-Zeiten bestanden, werden auch die hier bedeutsamen Regelungen im Einigungsvertrag, der § 20a BKleingG sowie der § 15 Schuldrechtsanpassungsgesetz behandelt.
   
    

Die Methoden :

Vortrag (unter Einbeziehung von Beamer-Präsentationen), Besprechung und Diskussion von Fallbeispielen aus der Praxis, Beantwortung von Einzel- und Zweifelsfragen. Wichtig ist hier auch ein Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern.
 
 
 

Seminare BKleingG Kleingartenrecht Schulungen Axel Quandt Der Dozent :

Axel Quandt.  Zur  Person.  Der Dozent ist seit 1992  a u c h  Dozent für Ordnungsrecht. Er begann damit bei staatlichen Studieninstituten und Fachhochschulen. Dabei befasst er sich u.a. oft auch mit Fragen des Bauordnungsrechts, der Bauleitplanung und des BKleingG. Gezielt und intensiv beschäftigt sich Axel Quandt seit 1998 mit dem BKleingG und damit verbundenen Rechtsfragen (u.a. auch in verschiedenen Petitionen).
 
 
 

 
  
    
Nochmal der Hinweis:   Dieses Seminar wird angeboten ...


... bundesweit als Inhouse-Seminar. Bei Interesse an einem Inhouse-Seminar setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.   KONTAKT

Dieses Seminar wird   a u c h   bundesweit als offenes Seminar (offen dann für jedermann) durchgeführt, sobald jeweils genügend  Interessebekundungen  vorliegen. Wenn Sie ein grundsätzliches Interesse an diesem Seminar haben, als einzelner Teilnehmer an einem offenen Seminar (!), dann übersenden Sie uns eine formlose Mitteilung (völlig rechtsunverbindlich), eine Interessebekundung. Später übersenden wir Ihnen dann einen Vorschlag mit Ort und Datum, bei dem Sie dann prüfen können, ob er für Sie in Frage kommt.  KONTAKT
 


 

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Der Hinweis unten (und unten auf allen Seiten und Unterseiten dieser Website) für "Mitglieder von Personalvertretungsorganen" gilt natürlich nicht für unsere Seminare zum Kleingartenrecht.